Bleiben Sie informiert!

Die Sorge um eine nahestehende, betroffene Person prägt die erste Phase nach dem akuten Geschehen. In dieser Situation steht der rasche Klärungs- und Handlungsbedarf existentieller Anforderungen und Herausforderungen im Vordergrund.

"Wir erhielten wichtige Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten, aber in der Krise waren sie nicht vordergründig – das Überleben hatte oberste Priorität."

Später fehlen diese wichtigen Informationen. Vielen von uns ging es so. Aus dieser Erfahrung heraus haben wir Wesentliches zusammengetragen, um einen Überblick in Kürze zu geben. Diese Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir freuen uns über Hinweise und Ergänzungen.

FAQ und wichtige Themen

Hier finden Sie auf einige Ihrer Fragen eine passende Antwort.

Wie erkenne ich einen Schlaganfall?

Mögliche Symptome

  • Plötzlich einsetzende Schwäche oder Lähmung auf einer Körperseite, insbesondere eines Armes, Beines oder im Gesicht
  • Sprachschwierigkeiten in Verbindung mit einer Lähmung zumeist auf der rechten Körperseite oder Schwierigkeiten, Gesprochenes zu verstehen
  • Sehstörungen (z.B. Doppelbilder, verschwommenes Sehen, vorübergehender Sehverlust auf einem Auge, halbseitiger Ausfall eines Gesichtsfelds)
  • Schwindel mit Gangunsicherheit, Verlust von Gleichgewicht oder Koordination
  • Plötzliche Bewusstseinstrübung bishin zur Bewusstlosigkeit
  • Übelkeit, Erbrechen
  • Verwirrtheit
  • Plötzliche auftretende sehr starke Kopfschmerzen

Bitten Sie die betroffene Person

  • einen einfachen Satz nachzusprechen, zum Beispiel: „Ich benötige keine Hilfe“. Die Sprache darf nicht verwaschen sein.
  • zu lächeln! Hängt ein Mundwinkel herab?
  • die Arme nach vorne zu heben, Handflächen nach oben gerichtet.

Wenn der Betroffene mit einer dieser Aufgaben Probleme hat, besteht der Verdacht auf einen Schlaganfall oder eine Gehirnblutung – es zählt jetzt jede Minute!
Es muss sofort, ohne Zögern oder Abwarten, gehandelt werden.

Wählen Sie sofort 112

Den Verdacht auf Schlaganfall unbedingt mitteilen.
Erwähnen Sie auch die vorliegenden Symptome.

  • Beruhigen Sie unterdessen die betroffene Person.
  • Bewahren Sie selbst Ruhe.
  • Lockern Sie beengte Kleidung.
  • Achten Sie darauf, dass Betroffene nichts zu sich nehmen sollten. Durch einen evtl. gestörten Schluckreflex besteht die Gefahr der Erstickung.
  • Bringen Sie eine bewusstlose Person in die stabile Seitenlage und kontrollieren Sie die Atmung.

Etwa jeder dritte Schlaganfall kündigt sich zuvor durch flüchtige Durchblutungsstörungen des Gehirns mit beschriebenen Symptomen an, sogenannte transitorische ischämische Attacken (TIA). TIAs dauern nur wenige Minuten, allenfalls einige Stunden. Sie sind Warnzeichen für einen Schlaganfall!

Unabhängig von der Ursache handelt es sich in der Regel um ein plötzliches Erleben - ohne auf das Geschehen vorbeitetet gewesen zu sein oder es jetzt einordnen zu können.

Was sollten Sie als Angehöriger wissen, wie können Sie mitwirken?

Die Veränderungen im Körper, bedingt durch das Ereignis, können vielfältig sein. Die Situation bedeutet nicht nur eine äußerlich erkennbare Störung. Die selbstverständliche Zuverlässigkeit des Körpers, das Denken und Handeln und die damit verbundene existentielle Sicherheit hat einen Einbruch erlitten. Dies beeinträchtigt auch das emotionale Erleben und psychosoziale Verhalten, was vor allem für Familie und Freunde häufig verwirrend und befremdlich ist.
Zuversicht, Mut und Geduld sind jetzt besonders wichtige Faktoren.

Angehörige, auch Freunde, sind Mitbetroffene -auch wenn es nicht immer gleich ersichtlich ist.
Was kann Ihnen dabei helfen, in der eigenen Betroffenheit Zuversicht, Mut und Geduld auszustrahlen?

Hilfreich sind Gesprächspartner:innen, die Sie in Ihren Ängsten und Sorgen ernst nehmen und zuhören!

Der Verein Phoenix Freising e.V. begleitet, unterstützt und berät Betroffene und deren Angehörige sowie Freunde.

In der Regel wird bei einem akuten Ereignis in der Klinik oder Rehaklinik über den Sozialdienst bzw. die Patientenberatung der Erstantrag sowie die Schnelleinstufung gestellt.
Nehmen Sie mit der entsprechenden Stelle Kontakt auf!

Pflegegrade:

Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Je höher die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit - je mehr Punkte - desto höher ist der Pflegegrad.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung (27 bis unter 47,5 Punkte)

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung (47,5 bis unter 70 Punkte)

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung (70 bis unter 90 Punkte)

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Pflegebedürftigkeit:

Die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit wird in sechs wesentlichen Bereichen des täglichen Lebens erfasst. Dazu gehören jeweils verschiedene Unterpunkte mit unterschiedlichen Fragestellungen. Hier einige Beispiele:

  • Mobilität: Körperliche Beweglichkeit; Zum Beispiel: Kann die betroffene Person alleine aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich selbstständig in den eigenen vier Wänden bewegen, ist Treppensteigen möglich?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Hirnleistung; Zum Beispiel: Kann sich die Person zeitlich und örtlich orientieren, werden Sachverhalte verstanden, können Aufforderungen umgesetzt werden? Werden Risiken und Gefahren erkannt und sinngemäß darauf reagiert? Können Gespräche mit anderen Menschen geführt werden?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Änderungen im Verhalten und emotionale Belastungen; Zum Beispiel: Unruhe in der Nacht oder Ängste; Abwehrreaktionen bei pflegerischen Maßnahmen, Aggressionen, die für den Betroffenen selbst und andere belastend sind.
  • Selbstversorgung: Nahrungsaufnahme, Hygiene etc.; Zum Beispiel: Kann sich die Person selbstständig waschen und anziehen? kann sie selbstständig essen und trinken? Kann sie selbstständig die Toilette aufsuchen?
  • „Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung“: Selbstversorgung; Zum Beispiel: Kann die betroffene Person Medikamente selbstständig einnehmen? Können erforderliche Blutzuckerkontrollen durchgeführt werden? Kann ein Arzt und Therapeut allein aufgesucht werden?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Eigenständigkeit; Zum Beispiel: Kann die betroffene Person ihren Tagesablauf selbstständig gestalten? Kann sie soziale Kontakte pflegen oder selbstständig an gesellschaftlichen Ereignissen und Rituale wie z.B. Kaffeerunde, Skatrunde teilnehmen?

Mehr erfahren

Pflegegeldleistung - bei selbstorganisierter Pflege
Pflegesachleistung - bei Pflege durch professionelle Pflege
Kombinationsleistung - z.T. professionelle Pflege und z.T. selbstorganisierende Pflege
pflegefachliche Beratungsbesuch - ist bei Pflegegeldleistung verpflichtend; bei Pflegegrad 2 -3 1/2 jährlich; ab Pflegegrd 4 1/4 jährlich
Entlastungsbetrag - zusätzliche Leistung zu sonstigen Listungen bei häuslicher Pflege
Verhinderungspflege - bei Verhinderung der Pflegeperson
Kurzzeitpflege
Tages- und Nachtpflege
Pflegehilfsmittel
digitale Pflegeanwendungen
soziale Absicherung der Pflegeperson
Pflegeunterstützungsgeld
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Hier finden Sie Informationen zu den Einzelnen Geldleistungen der Pflegeversicherung

Informationen zur Pflegegeldleistung

Beratung erhalten Sie auch im Pflegestützpunkt in Freising:
Ansprechpartner Koordination und Beratung
Daniel Schiller-Schützsack
Tel: 08161/600-61982
E-Mail: daniel.schiller-schuetzsack@kreis-fs.de

Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaat Bayerns.

Ab Pflegegrad 2 erhält die pflegebedürftige Person einmal jährlich 1000 € zu ihrer freien Verfügung.

Das Landespflegegeld

  • unterstützt das Selbstbestimmungsrecht des Pflegebedürftigen.
  • ist unabhängig vom Einkommen.
  • ist nicht zweckgebunden – es steht zur freien Verfügung ohne Verwendungsnachweis.
  • ist nicht pfändbar.
  • wird nicht angerechnet auf: Pflegegeld, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung, Sozialhilfe durch übergeordneten Sozialträger (Übernahme von Heimkosten), Wohngeldrecht, auf Blinden- oder Sehbehindertengeld, Arbeitslosengeld II oder Hartz IV
  • ist nicht steuerpflichtig.
  • wird als Vermögen eingestuft, wenn es nicht im Monat der Auszahlung ausgegeben wird.

Das sollten Sie wissen:

  • Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Bayern.
  • Das Pflegejahr rechnet sich vom 01.09. bis 1.10. des Folgejahres und wird immer zum 01.10. eines Jahres ausbezahlt.
  • Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die Folgejahre fort.
  • Bei Umzug muss die neue Adresse mitgeteilt werden.
  • Sollte die pflegebedürftige Person vor Antragstellung oder vor der Auszahlung versterben, wird kein Landespflegegeld ausbezahlt, da dieses nur der betroffenen Person zu ihrer freien Verfügung zusteht, nicht jedoch den Erben.

Wo und wie wird das Landespflegegeld beantragt?

Antragsformular gibt es im Finanzamt, Landratsamt und im Zentrum Bayern Familie und Soziales oder online unter www.landespflegegeld.bayern.de

„Nichts ist mehr, wie es früher mal war“: Nicht mehr gehen können wie vorher, die Hand nicht mehr einsetzen können wie bisher, nicht mehr richtig sprechen, sich nicht mehr erinnern können, selbst Freud und Leid nicht mehr wie ehemals empfinden können – dies sind nur wenige Beispiele für Veränderungen, die das Leben und die Lebensplanung betroffener Menschen wie auch ihrer Angehörigen oftmals dramatisch verändern.

Ziel der neurologischen Rehabilitationsbehandlung ist es, den betroffenen Personen möglichst wieder die Rückkehr in ihr bisheriges soziales und ggf. auch berufliches Umfeld zu ermöglichen.

Dies kann einerseits durch Verbesserung körperlicher Funktionen erreicht werden, andererseits auch durch das Erlernen von Strategien, wie man mit körperlichen Einschränkungen besser zurechtkommen kann. Dazu gehört ggf. auch das Erlernen des Umganges mit geeigneten Hilfsmitteln.

Phasen der neurologischen Rehabilitation
(Quelle: Kompetenz Schlaganfall / Rehabilitation; www.qvnia.de )

  • Phase A – Akutbehandlung: intensivmedizinische neurologische Behandlung
  • Phase B – Früh-REHA: für Patient:innen mit schwersten neurologischen Krankheitsbildern, die überwiegend bettlägerig sind, auch Patient:innen mit gestörter Bewusstseinslage. Ziel ist hier insbesondere die Kontaktaufnahme mit der Umwelt sowie die Förderung basaler, sensorischer und motorischer Funktionen.
  • Phase C – weiterführende REHA: für Patient:innen, die zumindest sitzmobilisiert sind und keiner intensivmedizinischen Überwachung mehr bedürfen. Ziel ist hier insbesondere die Selbständigkeit bei den basalen Aktivitäten des täglichen Lebens (z.B. Körperpflege, Anziehen, Nahrungsaufnahme).
  • Phase D–medizinische REHA bzw. Anschlussheilbehandlung (AHB): für Patient:innen, die zumindest bei Benutzung von Hilfsmitteln bereits wieder bei den basalen Verrichtungen des täglichen Lebens selbständig geworden sind. Ziel ist das Erreichen von Alltagskompetenzen in solchem Maße, dass eine weitgehend selbständige Lebensführung bzw. die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit möglich wird.
  • Phase E – Nachgehende und berufliche Rehabilitation: schafft einen möglichen Übergang von der medizinischen Rehabilitation zurück in die Erwerbsfähigkeit. Sie enthält insbesondere Leistungen sowie begleitende Hilfen zur nachhaltigen Sicherung des Erfolges der medizinischen Rehabilitation. Schwerpunkt der Leistungen in der Phase E ist die Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben.
  • Phase F – Aktivierende Rehabilitation: bisherige Behandlungsfolge werden stabilisiert und soziale und häusliche Wiedereingliederung unterstützt. Es erfolgen weiterhin unterstützende Maßnahmen.
  • Phase G – betreutes und begleitendes Wohnen: Durch ein Therapie-, Beratungs-, Betreuungs- und Pflegeangebot soll nach erfolgter Rehabilitation unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ geholfen werden, zu selbstbestimmtem Leben zurückzufinden.

Laut Statistik werden 70 % der Betroffenen nach erfolgter REHA nach Hause oder in ein Pflegeheim entlassen und dort gepflegt und versorgt.

Der Verein Phoenix Freising e.V. unterstützt mit seinen Angeboten unter anderem die soziale und häusliche Wiedereingliederung.

Den Notfallausweis immer dabei!

Um bei Notfällen richtig zu handeln, ist es wichtig einen Hinweis über bisherige medizinische Versorgungen, Erkrankungen und Medikamente bei sich zu tragen. Ebenso sollten die Kontaktdaten der Angehörigen mitgeführt werden.

Pflegende Angehörige sollten einen Hinweis mit sich führen, dass sie eine pflegebedürftige Person versorgen.

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